Der Biber ist eine nach europäischem Recht geschützte Art (FFH). Es kommt jedoch immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft.
Biberbeauftragte haben die Aufgabe, hier pragmatische Lösungen zu finden. Alle Amphibienarten stehen seit 1980 gemäß Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz. 
Ihre Populationen brauchen mobile oder permanente Querungshilfen für Straßen. Bei der Exkursion stellt Markus Ellinger, Naturpark-Ranger und Biberbeauftragter, die Problematik am Beispiel des Mettenbach vor. Hans-Ulrich Andres vom BUND Meßkirch erläutert Renaturierungsmaßnahmen mit Teichen am Mettenbach. Außerdem wird die neue stationäre Querungshilfe für Amphibien an der B313 Richtung Stockach in Augenschein genommen.

Eine Anmeldung ist bis zum 8.5. ist erwünscht.

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Termindetails

Startdatum:

10. Mai 2025

Enddatum:

10. Mai 2025

Uhrzeit:

14:00 - 17:00 Uhr

Ort:

Nach Absprache

Bundesland:

Baden-Württemberg